Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Bachelor of Arts „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“

Wechsel in den neuen Studiengang ab WS 2011/12

Der Studiengang 'Bachelor of Arts Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ wurde zum WS 2011/12 neu strukturiert. Selbstverständlich können vorher eingeschriebenen Studierenden noch in der Studienstruktur ihr Studium beenden, in der sie es begonnen haben. Studierende können aber auch in die neue Studienstruktur wechseln. Daher geben wir auf dieser Seite Informationen zum aktuellen Stand.

Die Prüfungsordnungen sind am 16.9.2011 in Kraft getreten.

Der Wechsel kann für das WS 2011/12 vom 4.10. bis zum 13.10. beantragt werden. Der Wechsel wird aber auch in den folgenden Semestern weiterhin möglich sein.
Infos zum Antrag >>

Ein Hintergrund der Neustrukturierung ist auch die für das WS 2011 anstehende Reakkredietierung des Studiengangs. Daran haben im Fachbereich Lehrende und Studierende in gemeinsamen Besprechungen, Fachbereichsrat und Arbeitsgruppen der Lehrenden in den fünf Grund- und Aufbaumodulen gearbeitet. Koordiniert wurde dieser Prozess von einer Projektgruppe mit den Lehrenden Prof. Dr. Ruth Enggruber, Prof. Dr. Joachim Kosfelder, Prof. Dr. Harald Michels, Dipl.-Soz. Päd. thomas molck und den Studierenden Johannes Ickler, Sven Rentner und Thomas Röber.

Die neue Struktur ist Bestandteil der aktuell beantragten Reakkreditierung des Studienganges. Der Antrag wird begutachtet und im Wintersemester findet eine Begehung des Fachbereiches durch die GutacherInnen statt.

Was verändert sich ?

Die weitgehendste geplante Veränderung ist, dass das Studium in den fünf Grund- und Aufbaumodulen zukünftig nur noch 12 SWS statt 16 SWS umfassen soll. Dabei sind diese 12 SWS in den fünf Modulen unterschiedlich zwischen dem Grundmodul und dem Aufbaumodul verteilt.

Dafür soll der Schwerpunkt- und Wahlbereich zukünftig 32 SWS anstelle 8 SWS umfassen, aufgeteilt auf zwei Schwerpunktmodule mit je 12 SWS und einem Wahlmodul, in dem die Veranstaltungen frei wählbar sind, mit 8 SWS.

Außerdem sollen die Mentoring-Module von bisher 12 SWS auf 4 SWS reduziert werden.

Insgesamt soll diese Struktur den Studierenden zukünftig ermöglichen, in höherem Maße eigene Schwerpunkte zu setzen und in diesen Schwerpunkten intensiver die jeweiligen Bereiche zu vertiefen.

Neue Schwerpunkte:

  • Arbeitsmarkt, Beruflichkeit und Soziale Arbeit
  • Beratung
  • Bewegungs- und Erlebnispädagogik
  • Bildung und Soziale Arbeit
  • Digitale Medien, Massenmedien und computervermittelte Kommunikation
  • Exklusion-Inklusion-Diversity
  • Gesundheit
  • Kulturarbeit/Kulturpädagogik
  • Menschenrechte
  • Soziale Arbeit im demografischen Wandel – Soziale Arbeit mit Älteren
  • Zivilgesellschaft
  • Aktuelle Entwicklungen in der Sozialen Arbeit

Neue Struktur

Ein Studienverlaufsplan in der neuen Struktur könnte so aussehen. Dabei können die Seminare grundsätzlich auch in anderen Semestern belegt werden, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. kann - wie bisher - ein Aufbaumodul erst belegt werden, wenn das entsprechende Grundmodul abgeschlossen ist).

Sem. Phase Module SWS LP
                                                                                                                                         
1 Studien- eingang Grundmodul 1
Professionelle Identität
8 SWS / 12 LP
Grundmodul 2
Menschl. Entwicklung im sozialem Umfeld
4 SWS / 6 LP
Grundmodul 3
Rechtl., sozialpolit., institutionelle und sozialwirtsch. Bedingungen
4 SWS / 6 LP
Propädeutik/ Projekt
Teil 1
4 SWS / 4 LP
Mentoring 1
2 SWS / 2 LP
22 30
2 Studien- eingang Grundmodul 3
Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen
8 SWS / 12 LP
Grundmodul 5
Kultur, Ästhetik, Medien
4 SWS / 6 LP
Interdisziplinäres Modul
4 SWS / 6 LP
Propädeutik/ Projekt
Teil 2
4 SWS / 6 LP
20 30
3 Studien- aufbau Aufbaumodul 1
Professionelle Identität
4 SWS / 6 LP
Aufbaumodul 2
Menschl. Entwicklung im sozialem Umfeld
8 SWS / 12 LP
Praxismodul
224 Stunden Praktikum
2 SWS / 10 LP
Mentoring 2
2 SWS / 2 LP
16 30
4 Studien- aufbau Aufbaumodul 3
Gesellschaftliche Strukturen und Entwicklungen
4 SWS / 6 LP
Aufbaumodul 4
Rechtl., sozialpolit., institutionelle und sozialwirtsch. Bedingungen
8 SWS / 12 LP
Aufbaumodul 5
Kultur, Ästhetik, Medien
8 SWS / 12 LP
20 30
5 Studien- aufbau Schwerpunkt 1
12 SWS / 15 LP

Schwerpunkt 1
12 SWS / 15 LP
24 30
6 Studien- abschluß Modul zur staatlichen Anerkennung
640 Stunden Praktikum
4 SWS / 30 LP
4 30
7 Studien- abschluß Wahlmodul
8 SWS / 12 LP
Bachelor Thesis- / 12 LP Kolloquium
- / 2 LP
Thesis- Begleitung
2 SWS / 4 LP
10 30

Wechsel in den neuen Studiengang

Ein Wechsel muss ggf. für das folgende Semester beantragt werden . Der Prüfungsausschuss entscheidet dann über die Anerkennung von alten Prüfungsleistungen im neuen Studiengang.

Prüfungsleistungen werden dann aufgrund eines Beschlusses des Prüfungsausschusses zur Vergleichbarkeit anerkannt (siehe unten). Grundsätzlich werden Prüfungsleistungen anerkannt, die im alten und neuen Studiengang gleiche Inhalte und Anforderungen haben und Prüfungsleistungen nicht anerkannt, die es im neuen Studiengang nicht mehr gibt.

Diese Angaben sind noch unverbindlich, da die neue Prüfungsordnung zwar vom FBR beschlossen, aber noch nicht in Kraft getreten ist.

Voraussichtliche Anerkennung wegen gleicher Inhalte und Anforderungen

  • P.1 und P.2
  • M.1 und M.4
  • IM
  • G1.1 und G1.2
  • G2.1 oder G2.2
  • G3.1.1/2 (1) und G3.2
  • G4.1 und G4.2
  • G5.1 und G5.2
  • PM und SA
  • A1.1
  • A2.1 und A2.2
  • A3.1 oder A3.2
  • A4.1 und A4.2
  • A5.1 und A5.2

Keine Verwendung im neuen Studiengang da entsprechende Prüfungen fehlen

  • M.2, M.3 und M.5
  • G2.1 oder G2.2 (2)
  • A1.2
  • A3.1 oder A3.2 (3)

Alle Veranstaltungen mit 4 SWS und 6 LP sind vergleichbar mit W.1 oder W.2, die Anerkennung erfolgt voraussichtlich auf Antrag.

(1) G3.1.1 und G3.1.2 nach alter Struktur gleichen zusammen G3.1 nach neuer Struktur
(2) Wenn G2.1 anerkannt wurde kann G2,2 nicht anerkannt werden und umgekehrt
(3) Wenn A3.1 anerkannt wurde kann A3,2 nicht anerkannt werden und umgekehrt