Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Bachelor of Arts „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“

Zugangsvoraussetzungen

Zur Aufnahme des Studiums ist neben der Schulbildung (Hochschulzugangsberechtigung) eine fachpraktische Tätigkeit nachzuweisen.

Schulbildung Bei dieser Schulbildung erforderliche fachpraktische Tätigkeiten
Abschlusszeugnis der Fachoberschule der Fachrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik keine
Abitur (und dem Abitur gleichwertige Zeugnisse) 10 Wochen Vorpraktikum
Abschlusszeugnis der Fachoberschule anderen Typs, z.B. Technik usw., gleichwertige Zeugnisse und weitere mögliche Zeugnisse der Fachhochschulreife
Feststellungsprüfung des Studienkollegs (W-Kurs) an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Schwerpunkt S-Kurs an einer Fachhochschule bzw. ausreichende Schulbildung, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben wurde.
(Studieninteressierte mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben sich grundsätzlich über uni-assist (www.uni-assist.de). Informationen erhalten Sie im International Office der FH D (advisoryservice.io@fh-duesseldorf.de))
schulischer Teil der Fachhochschulreife
  • Höhere Handelsschule; Klasse 12 der gymnasialen Oberstufe mit Versetzung in Klasse 13
und gelenktes Praktikum
  • Klasse 11 der gymnasialen Oberstufe mit Versetzung in Klasse 12
und mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung

Ausgestaltung des Praktikums

Das Vorpraktikum von insgesamt 10 Wochen Vollzeittätigkeit ist im sozialpflegerischen und/oder betreuerischen Bereich nachzuweisen. Der Nachweis muss zum Studienbeginn (spätestens 30.9. des Jahres) vorliegen. Als Praktikum werden beispielsweise Tätigkeiten in den folgenden Bereichen anerkannt: Jugendeinrichtungen, institutionalisierte Kinderbetreuung, Behindertenwerkstätten etc. Einschlägige Berufstätigkeiten oder praktische Tätigkeiten während der schulischen Ausbildung können ggf. angerechnet werden.
Praktikum muss folgende Tätigkeiten umfassen:

  • Einsicht in die Aufgabengebiete der Sozialarbeit/Sozialpädagogik; vertiefendes Kennenlernen mindestens eines Arbeitsfeldes
  • Kennenlernen von Organisation und Funktion der Praktikumsstelle
  • Kennenlernen von Mitteln und Methoden der Arbeit durch Übernahme kleiner Teilaufgaben aus dem jeweiligen Praxisfeld, dazu sollten auch Verwaltungsaufgaben gehören
  • Teilnahme an Dienst- und Arbeitsbesprechungen der Praxisstelle

Es kann in allen Einrichtungen von Trägern der Jugend-, Sozial- und Gesundheitshilfe, bei Einrichtungen der Kirche und bei Trägern außerschulischer Bildungsarbeit abgeleistet werden, sofern gesichert ist, dass die überwiegende Tätigkeit in der Sozialen Arbeit liegt.

Einschlägige Ausbildungs- und Berufstätigkeiten (auch Bundeswehr- oder Zivildienstzeiten) werden auf die Praktika angerechnet. Abgeleistete Praktika, die zur Erlangung der Fachhochschulreife notwendig waren, werden ebenfalls auf die besonderen Einschreibungsvoraussetzungen angerechnet, wenn sie in den beschriebenen Bereichen absolviert wurden.

Studieninteressierte sollten Interesse an am Thema Erziehung und die Fähigkeit zu abstraktem und konzeptionellem Denken, die Befähigung zur eigenständigen Arbeitsplanung, ein hohes Maß an Leistungsbereitschaft sowie Selbstdisziplin und Zielorientierung mitbringen.

Es handelt sich um einen Studiengang mit Aufnahmebeschränkung (NC-Studiengang).