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FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

3.10.2008






Hilfe oder Härte - Was tun mit jugendlichen Straftätern?
Erster Nordrhein-Westfälischer Jugendgerichtstag in Düsseldorf / 300 Fachleute diskutierten aktuelle Fragen des Jugendstrafrechts

(lvr/sf) In Düsseldorf hat am 24. September der erste Nordrhein-Westfälische Jugendgerichtstag stattgefunden. Innerhalb der Veranstaltung diskutierten rund 300 Fachleute aus Praxis, Wissenschaft und Politik in der Heinrich-Heine-Universität aktuelle Fragen und Bewegungen des Jugendkriminalrechts. Die Fachtagung war eine Kooperationsveranstaltung der Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL), der beiden Regionalgruppen der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen in NRW sowie der Fachhochschule Düsseldorf. Sie wurde eröffnet von Prof. Klaus Boers und Michael Mertens, dem LVR-Dezernenten für Schule und Jugend, der im Namen beider Landschaftsverbände sprach. Weitere Redner waren Armin Laschet, NRW-Minister für Generationen, Familien, Frauen und Integration, sowie Staatssekretär Jan Söffing vom NRW-Justizministerium.

Die Frage, wie man mit straffällig gewordenen Jugendlichen umgehen soll, beschäftigt Justiz und Jugendhilfe seit vielen Jahren. Neue Phänomene der Jugendkriminalität stellen die Verantwortlichen dabei immer wieder vor neue Aufgaben. Eine zentrale Frage lautet: 'Hilfe oder Härte - Was führt zur Resozialisation junger Täterinnen und Täter?'. In verschiedenen Arbeitskreisen näherten sich die Experten der Fragestellung aus unterschiedlichen Perspektiven. Ein Schwerpunktthema war dabei „Jugendstrafe und Strafvollzug“ unter Leitung von Prof. Dr. Klaus Riekenbrauk, Professor für Strafrecht, Jugendstraf- und Jugendhilferecht am Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der FH D. Untersuchungen zeigen, dass Haftstrafen für Jugendliche zu Rückfallquoten von 70 bis 80 Prozent führen.

Auch LVR-Jugenddezernent Michael Mertens betonte vor diesem Hintergrund, ein Ziel müsse es sein, in Zukunft mehr junge Straftäterinnen und -täter in Jugendhilfe-Einrichtungen statt in U-Haft unterzubringen. Er berichtete, dass die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Justiz in NRW diesbezüglich auf einem guten Weg sei. So hätten Gespräche zur Optimierung der U-Haft-Vermeidungsangebote für Jugendliche zwischen den zuständigen NRW-Ministerien und den Landschaftsverbänden stattgefunden: 'Ziel ist eine gemeinsame Kooperationsvereinbarung, um Richter und Staatsanwälte zu motivieren, die gesetzlichen Möglichkeiten der Alternativen zur U-Haftvermeidung verstärkt zu nutzen', so Mertens weiter.

Weitere Programmpunkte der Tagung waren verschiedene Vorträge zu Kriminalprävention und Jugendkriminalpolitik. In Arbeitskreisen wurden unter anderem Fragen zu Jugendstrafe und Jugendarrest, zur U-Haftvermeidung und anderen Alternativen in der Jugendhilfe erörtert.

Hilfe oder Härte - Was tun mit jugendlichen Straftätern? Nordrhein-Westfälischer Jugendgerichtstag in Düsseldorf am 24.11.2008.