Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Information zu denSchwerpunkten

Allgemeine Informationen zum Schwerpunktstudium

Alle Schwerpunkte sind einem der drei Schwerpunktbereiche zugeordnet:

  • Bildung und Erziehung
  • Gesellschaft, Sozialpolitik und Kulturen
  • Prävention, Rehabilitation und soziale Hilfen

In den dem jeweiligen Schwerpunkt zugeordneten Seminaren, die sich aus den nachfolgenden Angeboten ergeben, werden insgesamt 12 Semesterwochenstunden mit 12 Leistungspunkten belegt. Dabei ist darauf zu achten, dass die Eintragung in den Prüfungsverzeichnissen als Schwerpunktbelegungen geschehen.

In einem geeigneten Fall kann auch ein eigener Schwerpunkt zusammengestellt werden, wenn ein/e PrüferIn dessen Betreuung übernimmt.

In den ausgewählten Seminaren werden die zugehörigen Prüfungen nach den Vorgaben der jeweiligen Veranstaltungen erbracht.

Aus den Noten dieser Seminare werden 60 % der Schwerpunktnote gebildet.

Der Schwerpunkt wird mit der mündlichen Schwerpunktprüfung nach §§ 17 Abs. 3, 18 Abs. 3 DPO (30 Minuten und interdisziplinär unter Beteiligung von zwei zu dem Schwerpunkt gehörenden PrüferInnen) abgeschlossen.

Aus der Note der Schwerpunktprüfung werden weitere 40 % der Schwerpunktnote gebildet.

INFO – Verfahren zur Durchführung der mündlichen Schwerpunktprüfungen

Wer die mündliche Schwerpunktprüfung (zu Beginn oder zum Ende der Vorlesungszeit) machen will, legt zuvor die aus mindestens zwei verschiedenen Fächern (in Medienpädagogik auch zwei verschiedene Teilbereiche dieses Fachs) erreichten 12 Schwerpunkt-Leistungspunkte im Prüfungsbüro vor und meldet sich auf dem dafür vorgesehenen Formular zur Prüfung an.

Das Prüfungsbüro prüft die Vorleistungen und berücksichtigt nach Möglichkeit die PrüferInnenwünsche und bestimmt eine/n BeisitzerIn als ProtokollführerIn.

Sofern die/der KanditatIn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt, erhält die/der SchwerpunktprüferIn rechtzeitig neben dem Prüfungsplan ein vom Prüfungsbüro vorbereitetes Protokollformular mit Zulassungsvermerk. Für nicht erschienene KandidatInnen ist ein entsprechender Vermerk auf dem Protokollbogen zu machen.

Die Prüfungstermine werden spätestens eine Woche vor der jeweiligen Prüfung ausgehängt.

Eine nicht bestandene Schwerpunktprüfung kann zum nächsten Prüfungstermin (bis zu zweimal) wiederholt werden. Hierzu ist ein neuer Antrag zu stellen.

Der Prüfungsausschuss des Fachbereichs „Sozial- und Kulturwissenschaften“