Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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HINWEIS: Das Modulhandbuch auf dieser Seite ist für die Prüfungsordnungsversion 2011 auf dem letzen Stand vor dem Auslaufen der Prüfungsordnung, entsprechend der letzten Änderungssatzung vom 31.08.2017!

FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Studiengang: Bachelor of Arts „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ Modulhandbuch (2011)

Modul S 4 - Schwerpunkt Bildung und Soziale Arbeit

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Studienphase:
Aufbauphase

Arbeitsaufwand:
390 SWS

Creditpoints:
15 CP

Dauer:
1 Semester
(in Teilzeit 2 Semester)

1. Lehrveranstaltungen

Modul S 4 - Schwerpunkt Bildung und Soziale Arbeit Kontaktzeit Selbststudium Creditpoints
Wahlpflichtbereich:
Drei Veranstaltungen aus mindestens zwei Lehrgebieten oder Teil-Lehrgebieten -
1. Veranstaltung 4 SWS (Prüfung S 4.1) 52 h 78 h 5 CP
2. Veranstaltung 4 SWS (Prüfung S 4.2) 52 h 78 h 5 CP
3. Veranstaltung 4 SWS (Prüfung S 4.3) 52 h 78 h 5 CP

2. Lehrformen

Vorträge, Seminare, Übungen, Projektarbeiten, Hospitationen, Exkursionen

3. Gruppengröße

35 - Richtgröße

4. Qualifizierungsziele

Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse aus zwei Wissenschaftsdisziplinen zu Arbeits- bzw. Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, die sich vor allem auf formale und non-formale Bildungsprozesse über alle Lebens- phasen hinweg beziehen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf Kenntnissen der gesellschaftlichen Funktionen und Entwicklungsdynamiken der beteiligten Bereiche - z. B. Schule und Jugendhilfe oder Jugendberufshilfe und Arbeitsmarkt - sowie auf den sich verändernden Rahmenbedingungen und ihren Auswirkungen auf die Institutionen sowie die handelnden Akteure und ihre Rollen

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen, Reflexionen und Gestaltungsvorschlägen zu Arbeits- oder Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik wie Struktur- und Organisationsanalysen in Hinblick auf die unterschiedlichen Institutionen in den Bereichen Soziale Arbeit, frühkindliche Bildung, Schule, Berufs- ausbildung und Erwachsenenbildung; Methoden der Struktur- und Projektentwicklung sowie Methoden der Sozialraumanalyse zur Einbeziehung der unterschiedlichen Erbringungszusammenhänge

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit sowie Fähigkeiten zur Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Funktionen und Mandaten der beteiligten Institutionen und Systeme. Argumentationskompetenz, die sich nicht nur auf die Paradigmen der Sozialen Arbeit beschränkt, sondern auch auf die Denkfiguren der anderen beteiligten Bereiche

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahr- nehmungen und Interpretationen, Toleranz und Gerechtigkeit als Basistugenden einer multikulturellen Welt, professionelles Selbstverständnis im Spannungsfeld der unterschiedlichen Systeme und Systemzusammenhänge von Kindertagesstätten, Schule, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und Sozialer Arbeit; Profilierung der eigenen Rolle im interdisziplinären Zusammenhang der unterschiedlichen Professionen in den Bereichen; konstruktiver Umgang mit Rollenkonflikten

5. Inhalte

Im Zuge der für das deutsche Bildungssystem kritisch stimmenden Untersuchungsergebnisse der großen Schulstudien PISA, IGLU und TIMMS hat der Bildungsgedanke über alle Lebensphasen hinweg in der Sozialarbeit/Sozialpädagogik einen größeren Stellenwert erhalten. Zudem wird auch in der europäischen Bildungspolitik betont, dass es nicht nur um formale Bildung in Kindertagesstätten, Schulen, Weiterbildungen oder sonstigen Bildungsangeboten geht, sondern dass auch die informelle Bildung in der Familie und im Freundeskreis sowie die non-formale Bildung in institutionellen Kontexten wie Sportvereinen, Musik- und Kunstschulen oder im Rahmen der offenen Kinder- und Jugendarbeit stärker berücksichtigt werden müsse. Bereits 2002 hat deshalb das Bundesjugendkuratorium dafür plädiert, den Bildungsbegriff sozialpädagogisch zu erweitern und unter Bildung Lebensführungskompetenzen zu verstehen. Vor diesem Hintergrund wurde auch die Ganztagsschule in Deutschland deutlich ausgebaut, was sich erheblich auf die Kooperation von Jugendhilfe und Schule auswirkt. Diese Entwicklungen finden sich auch in der kommunalen Bildungspolitik wieder, wo aktuell immer zahlreicher „lokale Bildungslandschaften“ etabliert werden. Dabei stellen sich den beteiligten Institutionen z. B. Fragen der Vernetzung von Jugendhilfe und Schule im Spannungsfeld von staatlicher Schulaufsicht und kommunaler Schulträgerschaft. Schulsozialarbeit befindet sich an der Schnittstelle zwischen den beiden Systemen Jugendhilfe und Schule. Eben- so sind SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen als CasemanagerInnen innerhalb der beruflichen Bildung von benachteiligten Jugendlichen gefordert, die verschiedenen Institutionen und Rechtskreise der Sozialgesetzbücher II, III und VIII sowie der Schulgesetze der Länder und des Berufsbildungsgesetzes so miteinander abzustimmen und in „lokalen Bildungslandschaften“ über alle Lebensphasen hinweg zu koordinieren, dass im lokalen bzw. regionalen Kontext institutionelle Fördernetzwerke entstehen.

Insgesamt bezieht sich das Lehrangebot auf kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche Theorien, Ansätze, Methoden und empirische Befunde zu einem exemplarischen Arbeits- oder Tätigkeitsfeld der Sozialar- beit/Sozialpädagogik.

6. Verwendbarkeit des Moduls

B.A.-Studiengang Sozialarbeit / Sozialpädagogik

7. Teilnahmevoraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss von allen Grundmodulen und zwei weiteren Modulen der Eingangsphase

8. Prüfungsformen

Gem. § 18 BaPO / BaPOT

9. Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints

Bestandene Prüfungsleistungen S4.1, S4.2 und S4.3

10. Stellenwert der Note in der Endnote

15 %

11. Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

12. Modulbeauftragte(r)

Siehe aktuelle Webseite des Fachbereiches:
Beauftragte des Fachbereiches >>

13. Sonstige Informationen

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