Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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HINWEIS: Das Modulhandbuch auf dieser Seite ist für die Prüfungsordnungsversion 2011 auf dem letzen Stand vor dem Auslaufen der Prüfungsordnung, entsprechend der letzten Änderungssatzung vom 31.08.2017!

FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Studiengang: Bachelor of Arts „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ Modulhandbuch (2011)

Modul S 8 - Schwerpunkt Kulturarbeit/Kulturpädagogik

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Studienphase:
Aufbauphase

Arbeitsaufwand:
390 SWS

Creditpoints:
15 CP

Dauer:
1 Semester
(in Teilzeit 2 Semester)

1. Lehrveranstaltungen

Modul S 8 - Schwerpunkt Kulturarbeit/Kulturpädagogik Kontaktzeit Selbststudium Creditpoints
Wahlpflichtbereich:
Drei Veranstaltungen -
1. Veranstaltung 4 SWS (Prüfung S 8.1) 52 h 78 h 5 CP
2. Veranstaltung 4 SWS (Prüfung S 8.2) 52 h 78 h 5 CP
3. Veranstaltung 4 SWS (Prüfung S 8.3) 52 h 78 h 5 CP

2. Lehrformen

Vorträge, Seminareinheiten mit Diskussionen, Kleingruppenarbeiten, Projektarbeiten

3. Gruppengröße

35 - Richtgröße

4. Qualifizierungsziele

Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse kunst- und kulturtheoretischer Konzepte unterschiedlicher Wissen- schaftsdisziplinen der Kunst- und Kulturarbeit/Kulturpädagogik z. B. Cultural Studies, Angewandte Kulturwissenschaften, Kulturpolitik, Kulturpädagogik, Kulturphilosophie, etc. ggf. gestützt durch Kenntnisse aus der angewandten Kulturpraxis und künstlerischen Arbeit

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zur Beobachtung, Analyse sowie Bewertung der Vergegenständlichung (Objekte, Tätigkeiten, Performances, etc.) von Kunst bzw. Kultur und der unterschiedlichen Formen der Teilhabe an Kultur von Individuen und Gesellschaft. Fähigkeit Ausdrucks- und Gestaltungsideen in künstlerisch-gestalterischen Konzepten umzusetzen

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks-, Gestaltungs- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur Verständigung über Kulturgrenzen hinweg und zur Förderung der kulturellen Teilhabe

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und des eigenen Ausdrucks

5. Inhalte

Im Schwerpunktmodul „Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ steht die Idee der Förderung von „kultureller Partizipation“ (KulturKontaktAustria) des/der Einzelnen und von Bevölkerungsgruppen im Vordergrund.
„Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ versucht die Studierenden zu befähigen, die „Repräsentationen des ‚Eigenen‘ bzw. ‚Fremden‘ “(Ackermann, 2004) sowohl in alltäglichen Formen der Verständigung als auch in künstlerischen Arbeiten und anderen Kulturgütern wahrzunehmen, zu analysieren, in historische Bezüge zu setzen, zu verstehen und auch bei sich selbst zu entdecken und zu erkennen.
Der Begriff der Kultur wird in diesem Modul sehr weit gefasst einerseits „als Bedeutungssystem“ (Williams, 1981) und andererseits eher anthropologisch „als Gesamtheit der Lebensweise“ (Williams, 1976). Hierbei lassen sich kultur-, sozial-, human- und/oder rechtswissenschaftliche und kulturphilosophische Ansätze, Theorien und Methoden integrieren und fundieren ein wichtiges Tätigkeitsfeld der Sozialarbeit/Sozialpädagogik.
Menschen verständigen sich mit Hilfe von alltäglichen und symbolisch gestalteten Objekten und Tätigkeiten. Da ihr jeweiliges Handeln und Deuten verschiedenen kulturellen Regeln unterliegt, wird Kultur auch als ein “konfliktäres Feld“ (Hall, 1992) untersucht.
Die „Kulturarbeit/Kulturpädagogik“ versucht entsprechend Wissen und Erfahrung - bezogen auf Ausdrucksformen der Kultur bzw. auf die eigene ästhetische Praxis - zu vermitteln und die Förderung der Verständigung durch Erkennen und Anerkennung des ‚Fremden‘ in den Vordergrund zu stellen. Die kulturelle Teilhabe wird in ihrer Abhängigkeit von gesellschaftspolitischen, sozialen und ökonomischen, historischen und medienwissenschaftlichen Aspekten betrachtet.

6. Verwendbarkeit des Moduls

B.A.-Studiengang Sozialarbeit / Sozialpädagogik

7. Teilnahmevoraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss von allen Grundmodulen und zwei weiteren Modulen der Eingangsphase

8. Prüfungsformen

Gem. § 18 BaPO / BaPOT

9. Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints

Bestandene Prüfungsleistungen S8.1, S8.2 und S8.3

10. Stellenwert der Note in der Endnote

15 %

11. Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

12. Modulbeauftragte(r)

Siehe aktuelle Webseite des Fachbereiches:
Beauftragte des Fachbereiches >>

13. Sonstige Informationen

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