Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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HINWEIS: Das Modulhandbuch auf dieser Seite ist für die Prüfungsordnungsversion 2011 auf dem letzen Stand vor dem Auslaufen der Prüfungsordnung, entsprechend der letzten Änderungssatzung vom 31.08.2017!

FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Studiengang: Bachelor of Arts „Sozialarbeit/Sozialpädagogik“ Modulhandbuch (2011)

Modul S 9 - Schwerpunkt Menschenrechte

Aktuelles Seminarangebot zur Prüfung S 9 im KomVor >>

Studienphase:
Aufbauphase

Arbeitsaufwand:
390 SWS

Creditpoints:
15 CP

Dauer:
1 Semester
(in Teilzeit 2 Semester)

1. Lehrveranstaltungen

Modul S 9 - Schwerpunkt Menschenrechte Kontaktzeit Selbststudium Creditpoints
Pflichtbereich:
Eine Veranstaltung aus dem Lehrgebiet Rechtwissenschaften – 4 SWS (Prüfung S9.1)

52 h

78 h

5 CP
Wahlpflichtbereich:
Eine Veranstaltung, die nicht dem Lehrgebiet Rechtswissenschaften zugeordnet ist – 4 SWS (Prüfung S9.2)
Eine Veranstaltung aus dem gesamten Modulangebot – 4 SWS (Prüfung S9.3)

52 h

52 h

78 h

78 h

5 CP

5 CP

2. Lehrformen

Vorlesungseinheiten, Seminareinheiten mit Referaten und Diskussionen, Übungseinheiten mit Gruppenarbeiten, Lehrforschungsprojekte

3. Gruppengröße

35 - Richtgröße

4. Qualifizierungsziele

Fachkompetenzen: Vertiefte Kenntnisse der Menschenrechte, ihrer ethischen Grundlagen, ihrer juristischen und politischen Dimensionen sowie ihrer nationalen und internationalen Schutzsysteme

Methodenkompetenzen: Fähigkeit zu interdisziplinären Analysen und Reflexionen sowie zur Anwendung menschenrechtsorientierter Handlungsansätze in Tätigkeitsfeldern der Sozialarbeit/Sozialpädagogik

Sozialkompetenzen: Mitteilungs-, Ausdrucks- und Verstehenskompetenzen, Fähigkeiten zur interkulturellen Verständigung und zur Förderung von Verteilungsgerechtigkeit und Menschenrechten im Rahmen Sozialer Arbeit

Subjektkompetenzen: Fähigkeiten zur Reflexion der Subjektivität und Disziplingebundenheit der eigenen Wahrnehmungen und Interpretationen, Empathie, Toleranz und Gerechtigkeit als Basistugenden einer multikulturellen Welt

5. Inhalte

Soziale Arbeit versteht sich als Menschenrechtsprofession. Die grundlegenden Menschenrechte spiegeln sich auf nationaler Ebene in den ersten Abschnitten des Grundgesetzes. Darüber hinaus hat die Bundesrepublik Deutschland (so wie die meisten anderen Staaten der Welt) zahlreiche internationale Menschenrechtsverträge und -konventionen ratifiziert, darunter den Zivilpakt, den Sozialpakt, die Konventionen über Frauenrechte sowie Kinderrechte und nicht zuletzt die europäische Menschenrechtskonvention. Menschenrechte - auch in ihrer philosophischen Grundlegung und politischen Dimension - sind damit unveräußerlicher Rahmen und Maßstab für gesellschaftliche und politische Prozesse auf nationaler wie internationaler Ebene.

Soziale Arbeit orientiert sich an diesem normativen Rahmen und der ihm innewohnenden Dynamik. Dies bedeutet zunächst eine Abkehr vom Almosen-, Fürsorge- und Hilfedenken. Menschen sind als Rechtsträger und staatliche Institutionen dazu verpflichtet, diese Rechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten (Pflichtentrias). Soziale Arbeit im 21. Jahrhundert ist nicht nur diesem Denken, sondern auch dem damit verbundenen gesellschaftlichen Auftrag verpflichtet.

Studierende können sich in diesem Wahlmodul grundlegende Kenntnisse der Menschenrechte erarbeiten und ihre Bedeutung und Umsetzung auf nationaler wie internationaler Ebene kritisch reflektieren. Juristische, philosophische und politische Dimensionen der Menschenrechtsarbeit werden präsentiert und diskutiert. Konkrete Hand- lungsperspektiven - insbesondere auch im Rahmen der Sozialen Arbeit - sollen von den Studierenden erschlossen und die dafür notwendigen methodischen Kompetenzen erworben werden.

6. Verwendbarkeit des Moduls

B.A.-Studiengang Sozialarbeit / Sozialpädagogik

7. Teilnahmevoraussetzungen

Erfolgreicher Abschluss von allen Grundmodulen und zwei weiteren Modulen der Eingangsphase

8. Prüfungsformen

Gem. § 18 BaPO / BaPOT

9. Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints

Bestandene Prüfungsleistungen S9.1, S9.2 und S9.3

10. Stellenwert der Note in der Endnote

15 %

11. Häufigkeit des Angebots

Jedes Semester

12. Modulbeauftragte(r)

Siehe aktuelle Webseite des Fachbereiches:
Beauftragte des Fachbereiches >>

13. Sonstige Informationen

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