Archiv der Webseite des Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften 2004 bis Mai 2015

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FH D

Fachhochschule Düsseldorf
University of Applied Sciences

 

 

FB 6

Fachbereich Sozial-
und Kulturwissenschaften

Studienordnung

für Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpägogik an der Fachhochschule Düsseldorf mit dem Abschluss der Diplomprüfung als Diplomsozialarbeiter oder Diplomsozialarbeiterin bzw. als Diplomsozialpädagoge oder Diplomsozialpädagogin vom 20.09.2001.

 

Aufgrund des § 86 Abs. 1 des Gesetzes für Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190) hat die Fachhochschule die folgende Studienordnung erlassen:

 

Inhaltsverzeichnis


Anlagen zur Studienordnung:


§ 1 Aufgaben und Rechtsgrundlagen

  1. Die Studienordnung (StO) regelt das Studium einschließlich der Praxistätigkeit in den Studiengängen Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der Fachhochschule Düsseldorf.
  2. Rechtsgrundlage dieser Studienordnung sind
    • das Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 14. März 2000 (GV. NW. S. 190);
    • die Verordnung zu quantitativen Eckdatenverordnung Fachhochschulen (EckVO) vom 17. März 1994 (GV. NW. S. 138);
    • die Diplomprüfungsordnung der Fachbereiche Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der Fachhochschule Düsseldorf vom 1.9.2001 (DPO);
    • die Einschreibungsordnung der Fachhochschule Düsseldorf in der jeweils geltenden Fassung;
    • die Einstufungsprüfungsordnung der Fachhochschule Düsseldorf in der jeweils geltenden Fassung.

 

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§ 2 Einschreibungsvoraussetzungen

  1. Voraussetzung zur Aufnahme des Studiums ist das Zeugnis der Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung.
  2. Weitere Voraussetzungen für die Einschreibung ergeben sich aus § 3 DPO und aus der Einschreibungsordnung der Fachhochschule Düsseldorf in der jeweils geltenden Fassung.

 

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§ 3 Studienbeginn und Studienzeit

  1. Die Aufnahme der Studienanfängerinnen und Studienanfänger erfolgt jeweils zum Wintersemester.
  2. Die Regelstudienzeit gemäß § 85 HG beträgt acht Semester.
  3. Der Umfang der Lehrveranstaltungen des Studiums beträgt einschließlich der Lehrveranstaltungen zur Begleitung des Praxisanteils für den Studiengang Sozialarbeit mindestens 122 Semesterwochenstunden (SWS) und für den Studiengang Sozialpädagogik mindestens 130 SWS; darin sind die Lehrveranstaltungen im Umfang von zehn SWS in den Zusatzfächern enthalten.

 

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§ 4 Studienziele

  1. Das Studium der Sozialarbeit und Sozialpädagogik soll den Studierenden unter Beachtung der allgemeinen Studienziele gem. § 81 HG ermöglichen, wissenschaftlich begründete Handlungsfähigkeit für die spätere Berufspraxis zu erwerben und entsprechende Fach-, Methoden-, Sozial- und Subjektkompetenzen zu entwickeln.
  2. Das Studium soll die Studierenden befähigen, individuelle und gesellschaftliche Strukturen in ihrer wechselseitigen Abhängigkeit zu erkennen, zu analysieren und zu ihrer Verbesserung die grundlegenden Handlungsstrategien der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik einzusetzen und zu überprüfen.
  3. Die Studierenden sollen durch das Studium auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, insbesondere auch auf dem Gebiet der kommunikativen und kreativen Fähigkeiten, gefördert werden.

 

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§ 5 Aufbau und Gliederung des Studiums

  1. Das Studium gliedert sich in folgende Bereiche:
      Studiengang Sozialarbeit Studiengang Sozialpädagogik
    a) Studienbereiche 8 8
    b) Fächerstudium 84 92
    c) Schwerpunktstudium 12 12
    d) Lehrveranstaltungen in Zusatzfächern (freiwillig) 10 10
    e) Veranstaltungen zu Praxisanteilen im Studium 8 8
     
    Semesterwochenstunden (SWS) insgesamt: 122 130
  2. Das Studium gliedert sich in ein gemeinsames Grundstudium der Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik und das Hauptstudium einschließlich des Praxissemesters.
  3. Das Grundstudium soll nach dem 3. Semester abgeschlossen sein.
  4. Das Hauptstudium umfasst alle Studienangebote einschließlich des Praxissemesters, die für das vierte bis achte Semester der Regelstudienzeit jeweils in den Studiengängen Sozialarbeit und Sozialpädagogik vorgesehen sind.
  5. Für die Zulassung zur Diplomprüfung ist ein Studium in den Studienbereichen, in den Fächern, im Schwerpunktbereich und in den Veranstaltungen zu den Praxisanteilen im Studiengang Sozialarbeit mit 112 SWS und im Studiengang Sozialpädagogik mit 120 SWS nachzuweisen.
  6. Das Studium wird mit der Diplomprüfung abgeschlossen, in der nachgewiesen werden muss, dass die Studierenden die für eine selbständige Tätigkeit im Beruf notwendigen Fachkenntnisse und Kompetenzen erworben haben und befähigt sind, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden selbständig und qualifiziert zu arbeiten.
  7. Inhalt und Struktur des Studiums ergeben sich aus dem Studienverlaufsplan (siehe Anhang).

 

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§ 6 Einführungs- und Orientierungsveranstaltungen

  1. In den Einführungsveranstaltungen informieren sich die Studienanfängerinnen und Studienanfänger insbesondere über die gegenwärtigen Strukturen und Entwicklungstendenzen im Studium der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik, über die Organisation des Studiums, die Anforderungen in Studium und Beruf, die soziale Situation der Studierenden, die Arbeitsmöglichkeiten an den Fachbereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik sowie über die Mitbestimmung und die Selbstverwaltungsorgane der Fachhochschule.
  2. Die Erarbeitung der Ziele, Inhalte und Strukturen der Einführungsveranstaltungen obliegen eigenverantwortlich den Tutorinnen und Tutoren der studentischen ErstsemesterInneneinführungsarbeitsgruppe (ESAG). Die Tätigkeit der ESAG erfolgt in Absprache mit dem Koordinationsgremium, in dem Lehrende und Studierende im Verhältnis 1:1 vertreten sind.
  3. Daneben finden Orientierungsveranstaltungen statt, die sich an alle Studierenden der Fachbereiche Sozialarbeit und Sozialpädagogik wenden. Sie dienen dazu, die jeweiligen Lehrgebiete und Lehrveranstaltungen sowie die Möglichkeiten des Auslandsstudiums in ihrer Bedeutung für das Studium der Sozialarbeit und Sozialpädagogik vorzustellen. Sie werden von den Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Lehrgebiete, der Studien- und Schwerpunktbereiche vorbereitet und durchgeführt. Die Organisation erfolgt durch das Koordinationsgremium.

 

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§ 7 Studienbereiche

  1. In den fünf Studienbereichen, die in Form von interdisziplinären Lehrveranstaltungen stattfinden (insbesondere Team-Teaching), erhalten die Studierenden eine Einführung in folgende Themenfelder der sozialen Arbeit:
    • Menschliche Entwicklung im sozialen Umfeld
    • Geschichtliche Entwicklung und Legitimation sowie Arbeitsfelder, Institutionen und Zielgruppen der Sozialarbeit und Sozialpädagogik
    • Handlungsinstrumente und professionelle Kompetenzen in der Sozialarbeit und Sozialpädagogik
    • Ästhetik und Kommunikation in Erziehung, Bildung und sozialer Arbeit
    • Informationssammlung und -verarbeitung; Methoden der Sozialforschung
    Sie bilden die Prüfungsgebiete i.S.v. § 15 DPO.
  2. Die Veranstaltungen der Studienbereiche umfassen jeweils vier Semesterwochenstunden (SWS). Die Studierenden wählen mindestens zwei Veranstaltungen aus.
  3. Lehrveranstaltungen in den Studienbereichen werden mit insgesamt acht Leistungspunkten abgeschlossen.

 

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§ 8 Fächerstudium

  1. Das Lehrangebot des Fächerstudiums soll wissenschaftliche Grundlagen und Inhalte vermitteln, die für die berufliche Praxis unerlässlich sind. Es soll darüber hinaus mit den grundlegenden Handlungsstrategien der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik vertraut machen und auf die beruflichen Anforderungen vorbereiten.
  2. Das Lehrangebot gliedert sich in Veranstaltungen der Pflichtfächer, Wahlpflichtfächer und der Zusatzfächer.

 

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§ 9 Die Verteilung der Fächer im Grundstudium und Hauptstudium

  1. Die Pflichtfächer im Grundstudium sind:
    • Methoden der Sozialarbeit - Didaktik/Methodik der Sozialpädagogik
    • Erziehungswissenschaft
    • Medienpädagogik
    • Politikwissenschaft
    • Psychologie
    • Soziologie
    • Rechtswissenschaft
    • Verwaltung und Organisation
    Die Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern werden mit insgesamt 32 Leistungspunkten abgeschlossen.
  2. Die Pflichtfächer im Hauptstudium sind:

    Studiengang Sozialarbeit

    • Methoden der Sozialarbeit
    • Rechtswissenschaft
    • Soziologie
    • Politikwissenschaft
    • Psychologie
    • Erziehungswissenschaft

    Studiengang Sozialpädagogik

    • Erziehungswissenschaft
    • Didaktik/Methodik der Sozialpädagogik
    • Medienpädagogik
    • Politikwissenschaft
    • Psychologie
    • Soziologie
    • Rechtswissenschaft
    Die Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern im Hauptstudium werden im Studiengang Sozialarbeit mit insgesamt 32 Leistungspunkten, im Studiengang Sozialpädagogik mit insgesamt 40 Leistungspunkten abgeschlossen.
  3. Die Wahlpflichtfächer im Grundstudium sind:
    • Heilpädagogik
    • Sozialmedizin
    • Sozialphilosophie
    Zwei der Wahlpflichtveranstaltungen werden mit insgesamt acht Leistungspunkten abgeschlossen.
  4. Die Wahlpflichtfächer im Hauptstudium sind:

    Studiengang Sozialarbeit

    • Verwaltung und Organisation
    • Medienpädagogik
    • Sozialmedizin
    • Sozialphilosophie

    Studiengang Sozialpädagogik

    • Verwaltung und Organisation
    • Medienpädagogik
    • Sozialmedizin
    • Sozialphilosophie
    Die Lehrveranstaltungen in den Wahlpflichtfächern im Hauptstudium werden in beiden Studiengängen in mindestens zwei Fächern mit insgesamt 12 Leistungspunkten abgeschlossen.

 

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§ 10 Inhalte der Fächer/Prüfungsgebiete

Die folgenden Inhalte der Fächer bilden die Prüfungsgebiete i.S.v. § 15 Abs. und § 16 Abs. 4 DPO:

  • Didaktik/Methodik der Sozialpädagogik

    Didaktik/Methodik der Sozialen Arbeit setzt sich in Theorie und Praxis auseinander mit den allgemeinen Prinzipien des Lehrens und Lernens, den Strukturmomenten der Institutionalisierungsproblematik organisierter wie nichtorganisierter Kommunikation und Vermittlung mit dem Ziel des Erwerbs wissenschaftlich fundierter Handlungsstrategien. Sie gibt Analyse-, Planungs- und Strukturierungshilfen zur Ermittlung und Realisation von Zielen, Inhalten, Methoden sowie Interaktionsprozessen bezogen auf die jeweiligen Bedürfnisse und die spezifische Lebenssituation der beteiligten Person(en). Dabei werden Ansätze und Erkenntnisse aus anderen wissenschaftlichen Disziplinen interdisziplinär einbezogen.

    Beispielhafte Studieninhalte:
    • Auseinandersetzung mit theoretischen Grundpositionen der Didaktik/Methodik
    • relevante didaktische Ziele und Modelle, Theorie-Praxis-Problem
    • Methodenentwicklung, -anwendung und -reflexion
    • soziale und berufliche Kompetenz / Qualifikation, Professionalität, Arbeitsformen
    • exemplarische Spezifizierung zu ausgewählten Anforderungen und/oder Bereichen der Berufspraxis
    • Systematische Zuordnung von Handlungsschritten, Handlungstechniken und Handlungsstrategien zur Bewältigung von individuellen zwischenmenschlichen und gesellschaftlichen Konflikten/Problemen
    • Einbeziehung strukturell-organisatorischer Erkenntnisse und deren Relevanz für die Entwicklung sozialer Praxisfelder und des Fachpersonals
    • Reflexion (Evaluation) berufspraktischen Handelns
  • Erziehungswissenschaft

    Durch das Studium der Erziehungswissenschaft sollen die Studierenden die berufsbedeutsamen Grundlagen und ausgewählte Spezialgebiete dieses Fachs kennenlernen. Dazu gehört insbesondere die Beschäftigung mit Fragen der Erziehung, Bildung und Beratung im Kontext von Sozialarbeit und Sozialpädagogik. Neben der Fähigkeit zur wissenschaftlichen Analyse und kritischen Reflexion von Theorien, Modellen und Methoden des Fachs sollen zugleich berufspraktische Kompetenzen zur Umsetzung des Gelernten vermittelt werden.

    Beispielhafte Studieninhalte:
    • Richtungen der Erziehungswissenschaft
    • Methoden der Erziehungswissenschaft,
    • historische Dimensionen erzieherischen Denkens und Handelns
    • Erziehung und Bildung
    • Lernen
    • Sozialisation
    • Didaktik
    • Beratung
    • Kommunikation
    • Organisations- und Institutionenlehre

    Darüber hinaus werden Spezialgebiete der Erziehungswissenschaft behandelt, die für die Arbeitsfelder von Sozialarbeit/Sozialpädagogik besonders relevant sind wie z.B.: Berufspädagogik, Familienpädagogik, Delinquenzpädagogik (Kriminalpädagogik), Erwachsenenpädagogik, Interkulturelle Pädagogik, Sexualpädagogik.

  • Heil- und Sonderpädagogik

    Heilpädagogik umfasst die Theorie und Praxis der Erziehung und Bildung in beeinträchtigten Beziehungs- und Lernverhältnissen. Heilpädagogik enthält somit zwei Bedeutungen: 1 als praktische, erzieherische Tätigkeit, 2. als Nachdenken über diese praktische Tätigkeit (Theorie). Der Hinweis auf Erziehung und Bildung zeigt auf, dass es für die heutige Heilpädagogik keine nicht-bildbaren Menschen geben soll. Heilpädagogik ist als Handlungswissenschaft zu begreifen. In der Praxis entscheidet sich, was sie zur Sicherung und Verbesserung der Lebensqualität behinderter Menschen beizutragen hat.

    Beispielhafte Studieninhalte
    • Pädagogik der Blinden und Sehbehinderten
    • Pädagogik der Gehörlosen und Schwerhörigen
    • Pädagogik der Geistigbehinderten
    • Pädagogik der Körperbehinderten
    • Pädagogik der Lernbehinderten
    • Pädagogik der Sprachbehinderten
    • Pädagogik der Verhaltensauffälligen

    Durch den besonderen Blickwinkel der Sozialpädagogik ergeben sich für die Heilpädagogik und die einzelnen Behinderungsbereiche folgende Praxisebenen, die der Rehabilitation und der Integration bzw. der Normalisation des behinderten Menschen dienen sollen: Frühförderung, Elternarbeit, Schulsozialpädagogik, Freizeitpädagogik/Urlaub, Wohnen (Heim und Außenwohngruppen), Werkstatt für Behinderte, ästhetische Erziehung, beschützte Partnerschaft, Behinderung im Alter, Behindertenbeauftragte auf vielen Ebenen gesellschaftlicher Gruppierungen.

  • Medienpädagogik/Ästhetik und Kommunikation

    Das Fach Medienpädagogik soll Möglichkeiten zur persönlichen Auseinandersetzung mit Wertvorstellungen, Haltungen und Standpunkten in den unterschiedlichsten künstlerischen Ausdrucksbereichen erschließen. Darüber hinaus sollen grundlegende Techniken des künstlerischen Arbeitens vermittelt, sowie die historische und gesellschaftliche Bedingtheit von Kunst dargestellt werden. Beobachtung und Wahrnehmung im sozio-kulturellen Raum sowie aktives Gestalten bilden die maßgeblichen Tätigkeiten. Das Studium ist in den einzelnen Arbeitsfeldern von offenen Prozessen bestimmt und zielt auf Annäherung und Verständnis.

    Den Neuen Medien kommt im Zusammenhang mit der Vermittlung von Kunst eine besondere Rolle zu, der im Studium der sozialen Arbeit in besonderer Weise Rechnung getragen wird.

    Das Fach Medienpädagogik umfasst die Bereiche:
    • Kunstpädagogik
    • Musikpädagogik
    • Sprach- und Literaturpädagogik
    • Spiel- und Interaktionspädagogik
    • Bewegungs- und Sportpädagogik
    • Theaterpädagogik
    • Massenkommunikationspädagogik
    Beispielhafte Studieninhalte:
    • Erlernen grundlegender künstlerischer Techniken
    • Entwicklung und Durchführung künstlerischer Projekte
    • Ästhetik und Theoriebildung einzelner Studienbereiche
    • Didaktik und Methodik spezieller künstlerischer Ausdrucksformen
    • Digitale Medien
    • Grundlagen der technischen Vermittlung
    • Geschichte einzelner Medienbereiche
    • Stadt(teil)kultur Projekte
  • Methoden der Sozialarbeit

    Methoden der Sozialarbeit sind von sozialwissenschaftlichen Konzepten und reflektiertem Erfahrungswissen ausgehende Verfahren, um sozialarbeiterische Ziele zu erreichen. Wissen soll in professionelles Handeln umgesetzt werden.

    Beispielhafte Studieninhalte:
    • Entwickeln von Basisverhalten (z. B. Beobachten, Wahrnehmen, Beschreiben, Beurteilen). Klärung der handlungsleitenden Interessen
    • Erkunden von Lebenswelten und Problemfeldern im persönlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Kontext
    • Einführung in die Arbeitsformen mit Einzelnen, Familien, Gruppen, Gemeinwesen
    • Vermitteln/Erarbeiten theoretischer und praktischer Grundlagen sozialarbeiterischen Handelns
    • Vermittlung von/ Einführung in Konzepte der Lebensberatung, z. B. kommunikationstheoretischer, systemischer, personenzentrierter, psychoanalytischer Orientierung
    • Einübung planmäßigen und flexiblen Handelns einschließlich der Effektivitätskontrolle
    • Auseinandersetzung mit verschiedenen Arbeitsformen und deren Anwendung in bestimmten Arbeitsfeldern unter Einbeziehung der jeweiligen Rechtsvorschriften
    • Vermitteln von Geschichte und zentralen Theorien der Sozialarbeit
    • Supervision als eine Beratungsform, die unter Einbeziehung der Persönlichkeit der Teilnehmerin/des Teilnehmers das berufliche Handeln reflektiert
  • Politikwissenschaft einschließlich Sozialpolitik

    Im Fach Politikwissenschaft sollen die Studierenden politische Theorien, politisch-administrative Systeme, Institutionen und Prozesse sowie ausgewählte Politikfelder (insbesondere Sozialpolitik) kennenlernen. Sie sollen Methoden wissenschaftlichen Arbeitens erlernen sowie die Fähigkeit erwerben, qualifiziert an politischen Debatten teilzunehmen und im politischen Umfeld zu handeln.

    Beispielhafte Studieninhalte:
    • Politische Theorie und Philosophie
    • Vergleichende Regierungs- und Institutionenlehre
    • Genese und Gegenwart staatlicher Institutionen und gesellschaftlicher Normen
    • Möglichkeiten und Grenzen öffentlichen Handelns
    • Politisches System der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union
    • Sozialpolitik
    • Sozialstruktur und soziale Probleme
  • Psychologie

    Die Psychologie als empirische Wissenschaft befasst sich mit dem Beschreiben, Erklären und Verändern menschlichen Erlebens und Verhaltens. Die Studierenden sollen durch die Kenntnis psychologischer Grundlagen und Methoden dazu befähigt werden, Entwicklungsverläufe und soziale Prozesse zu verstehen, zu fördern und mitzugestalten.

    Beispielhafte Studieninhalte:
    • Entwicklungspsychologie
      • Bedingungen von Entwicklungsverläufen über die Lebensspanne
      • Entwicklungsstörungen
      • Kritische Lebensereignisse und ihre Bewältigung
      • Entwicklungsförderung
    • Klinische Psychologie
      • Entstehung von Abweichungen
      • Klassifikation psychischer Störungen
      • Beraterische und therapeutische Interventionen
      • Förderung von körperlicher und seelischer Gesundheit
    • Sozialpsychologie
      • Kommunikation und Interaktion in sozialen Systemen (z. B. Familie, Gruppe, soziale Netzwerke, Organisationen)
      • Soziale Wahrnehmung
      • Einstellungen und Handeln
    • Pädagogische Psychologie
      • Analyse und Förderung von Lernprozessen
      • Psychologie in Erziehung und Bildung
  • Rechtswissenschaft

    Das Studium des Faches Rechtswissenschaft soll die Studierenden befähigen, die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitsfelder der Sozialarbeit und der Sozialpädagogik kennenzulernen und deren rechtliche Strukturen zu erkennen, zu analysieren und entsprechende Lösungsansätze zu entwickeln.

    Das umfasst den Erwerb allgemeiner Kenntnisse der grundlegenden rechtlichen Strukturen, Prinzipien und Verfahren sowie detaillierter Rechtskenntnisse und Anwendungstechniken der für die Sozialarbeit und die Sozialpädagogik relevanten Bereiche.

    Aufgabe des Studiums ist es auch, das Verständnis von den Funktionen des Rechts als Ordnungsrahmen und als Garant von Freiheits- und Menschenrechten zu erwerben und das Recht und seine Anwendung als veränderbaren Prozess zu begreifen und diesen kritisch zu beeinflussen.

    Beispielhafte Studieninhalte:
    • Grundlagen des bürgerlichen Rechts, insbesondere des Familien- und Kindschaftsrechts
    • Grundlagen des Jugendrechts und des Jugendhilferechts
    • Grundlagen des Sozial- und Sozialverwaltungsrechts, insbesondere des Sozialhilferechts
    • Grundlagen des Strafrechts, insbesondere des Jugendstrafrechts, des Strafvollzuges und der Kriminologie
  • Sozialmedizin, insbesondere Sozialpsychiatrie

    Das Studium des Faches soll die Studierenden befähigen in der Zusammenarbeit mit den anderen Berufsgruppen (z. B. Ärzten, psychologen, Psychotherapeuten, Krankenschwestern/-pflegern usw.) und mit kranken Menschen zu arbeiten. Dazu werden die Prävention, die Symptome und die therapeutischen Methoden der wichtigsten Erkrankungen erläutert.

    Beispielhafte Studieninhalte:
    • Allgemeine Sozialmedizin für psychosoziale und pädagogische Berufe
    • Gesundheits- und Krankheitstheorien
    • Modelle der Gesundheitsförderung
    • Soziale Arbeit im Gesundheitswesen und in der Sozialpsychiatrie
    • Epidemiologie der psychiatrischen Krankheiten
    • Prävention
    • Soziotherapie
    • Rehabilitation
  • Sozialphilosophie/Sozialethik

    Die Beschäftigung mit Themen aus dem Fach Sozialphilosophie soll den Studierenden eine grundbegriffliche Reflexion gesellschaftlicher, anthropologischer und ethischer Fragestellungen ermöglichen. Dabei steht neben der Einführung in aktuelle Diskussionen die Beschäftigung mit klassischen Texten. Besonderes Augenmerk gilt der interdisziplinären Dimension sozialphilosophischer Probleme und deren Rückbeziehung auf die Berufsfelder Sozialer Arbeit.

    Beispielhafte Studieninhalte:
    • Grundfragen der Sozialphilosophie:
      • Legitimität politischer Herrschaft und sozialer Ungleichheit
      • Verhältnis von Individuum und Gesellschaft
      • Philosophie der Menschenrechte, Begriff der Anerkennung
      • Arbeit und Eigentum
      • Wissenschaftstheorie der Sozialwissenschaften und Wahrheitsbegriff
      • Ideologie und Kritik
      • Verhältnis von Theorie und Praxis
      • Fortschritt, Moderne, Utopie
    • Weitere ethische Themen:
      • Fragen der Normenbegründung, Begriff der menschlichen Würde
      • Die Begriffe Glück und Tugend, Pflicht und Verantwortung
      • Problem des Universalismus und Relativismus von Normen und Werten
      • Autorität und Freiheit
      • Theorien der Gerechtigkeit oder Solidarität
      • Angewandte Ethik, z. B. der Medizin und Genetik
      • Ethik sozialer Berufe
    • Philosophische Anthropologie:
      • Sonderstellung des Menschen
      • Historische Dimension der Anthropologie
      • Auseinandersetzung mit Biologismus und Sozialdarwinismus
      • Aggression und menschliche Natur
      • Handlung, Sprache und Vernunft
      • Sinnfrage und Todesbewusstsein
      • Kulturtheorien und Philosophie der Technik
  • Soziologie

    Soziologie untersucht in Theorie und empirischer Forschung die Strukturmuster und die Entwicklungslinien moderner Gesellschaften. Sie liefert Beiträge zum Verständnis aktueller gesellschaftlicher Umbrüche und Problemlagen (Soziale Probleme). Als handlungsorientierte Wissenschaft analysiert Soziologie schließlich die institutionellen Kontexte und die Strukturmuster der Berufsrolle der MitarbeiterInnen sozialer Dienstleistungsbehörden und erarbeitet Perspektiven der Professionalisierung von Sozialarbeit und Sozialpädagogik.

    Beispielhafte Studieninhalte:
    • Allgemeine Soziologie:
      • Gesellschaftsstruktur und Sozialer Wandel
      • Verhältnis Gesellschaft und Individuum
      • Schulen und Geschichte der Soziologie
      • Methoden der empirischen Sozialforschung
    • Politische Soziologie:
      • Theorie der Moderne und Postmoderne
      • Globalisierung: Weltgesellschaft und Entwicklung
    • Soziologie sozialer Probleme:
      • Gesellschaftliche Problemkerne: Armut und Abweichung
      • Öffentliche Thematisierung und Politisierung sozialer Probleme
      • Analyse der institutionellen Organisationsformen der sozialen Arbeit
      • Forschungsmethoden zur empirischen Analyse sozialer Probleme
    • Soziologie der Lebensalter:
      • Soziologie der Kindheit: Lebenslagen von Kindern weltweit
      • Soziologie der Jugend: Jugend als kritische Lebensphase
      • Soziologie der Familie: Umbrüche in den familiären Lebensformen
      • Soziologie des Alters: Pluralisierte Lebenslagen alter Menschen
    • Soziologie der Medien:
      • Medienwirkungsforschung
      • Medienökonomie
      • Neue Medien
    • Soziologie der Arbeit:
      • Begriffsgenese der Arbeit
      • Gesellschaft und Ökonomie
      • Geschichte der Arbeit (unter Berücksichtigung der sozialen Arbeit)
      • Berufsrolle und Professionalisierung der Sozialen Arbeit
  • Verwaltung und Organisation

    Inhalte und Absichten des Lehrgebietes V+O. beinhalten ein Kennenlernen und ein Auseinandersetzen mit den institutionellen Entstehungs- und Handlungsbedingungen sozialer Arbeit. Die in diesem gesellschaftlichen Bereich agierenden Träger und Organisationen werden aus dem interdisziplinären Blickwinkel der Soziologie, Politikwissenschaft, Verwaltungswissenschaft und Jurisprudenz vorgestellt und einer kritischen Analyse unterzogen. Immer stärker müssen sich soziale Dienste und Einrichtungen wettbewerblichen Bedingungen stellen. Sich hieraus ergebende Anforderungen an ein aktuelles Management sozialer Dienste sind ebenfalls Bestandteil des Lehrgebietes V+O.

    Beispielhafte Studieninhalte:
    • die sozialen Dienste, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen öffentlichen und freien Trägern
    • der räumliche und funktionale Verwaltungsaufbau im Bereich des öffentlichen Sozialleistungssystems
    • die kommunale Organisation sozialer Hilfen;
    • die Aufgabenverteilung und Kooperation zwischen Ämtern bzw. deren Funktionsträgern
    • Verwaltungsabläufe, Aktenführung, Kompetenzen in bürokratisch verfassten Verwaltungen
    • Sozialplanung einschließlich Betroffenenbeteiligung
    • das soziale Netzwerk, Selbsthilfeorganisationen etc.
    • Handlungsspielräume der Sozialarbeit/Sozialpädagogik, insbesondere unter Berücksichtigung kollektiver Interessenvertretung in Amtshierarchien
    • Theorie der Bürokratie

 

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§ 11 Studium im Schwerpunktbereich

  1. Das Studium in den Schwerpunktbereichen vermittelt fächerintegrative und praxisorientierte Kenntnisse und Fähigkeiten. Das Lehrangebot im Studium des Schwerpunktbereiches ist interdisziplinär.
  2. Das Schwerpunktstudium umfasst Lehrveranstaltungen von insgesamt 12 Semesterwochenstunden (SWS). Es wird mit einer interdisziplinären, mündlichen Prüfung gemäß § 17 Abs. 3 und § 18 Abs. 3 DPO mit insgesamt 12 Leistungspunkten abgeschlossen und im Diplomzeugnis ausgewiesen.
  3. Die Studierenden wählen in der Regel im Hauptstudium mindestens einen Schwerpunkt. Dabei haben sie die Möglichkeit, entweder eines der angebotenen Schwerpunktthemen auszuwählen oder aus dem Lehrangebot selbst einen Schwerpunkt zusammenzustellen.
  4. Für das Angebot und die Durchführung eines Schwerpunktes sind mindestens zwei Lehrende der Fachhochschule verantwortlich. Ein von einer Studierenden oder einem Studierenden selbst zusammengestellter Schwerpunkt muss bei den zuständigen Lehrenden jeweils schriftlich angemeldet und bestätigt werden.
  5. Aus folgenden Schwerpunktbereichen werden Themenfelder angeboten
    • Bildung und Erziehung
    • Prävention, Rehabilitation und soziale Hilfen
    • Gesellschaft, Sozialpolitik und Kulturen
    Diese bilden die Prüfungsgebiete i.S.v. § 16 DPO.

 

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§ 12 Lehrveranstaltungen in Zusatzfächern

  1. Gemäß § 2 Abs. 3 EckVO-FH können Lehrveranstaltungen in Zusatzfächern besucht werden. Bei diesen Lehrveranstaltungen kann es sich um solche der Fachbereiche Sozialarbeit und Sozialpädagogik handeln sowie um Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche der Fachhochschule Düsseldorf.
  2. Die Veranstaltungen in den Zusatzfächern sind freiwillig, umfassen bis zu zehn SWS und können mit bis zu zehn Leistungspunkten abgeschlossen werden.

 

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§ 13 Auslandsstudium

Die Studierenden können Anteile des Studiums und der Praxis sowie Prüfungen an einer ausländischen Hochschule ableisten und dort absolvierte Prüfungen auf Antrag gemäß § 5 DPO anrechnen lassen.

 

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§ 14 Praxisanteile im Studium

  1. Das in das Studium integrierte Praxissemester umfasst insgesamt 20 Wochen. Über Anträge auf Gestattung von Ausnahmen, die die zeitliche Organisation des Praxissemesters betreffen, wird nach Maßgabe der Praxisordnung entschieden.
  2. Das Praxissemester folgt dem Grundstudium (Diplomvorprüfung) in der Regel im vierten Studiensemester. Im Praxissemester sind die Studierenden bei einem anerkannten Träger der sozialen Arbeit tätig, der von den Fachbereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik als Praxisstelle anerkannt ist. Rechtzeitig vor Beginn des Praxissemesters erfolgt eine schriftliche Vereinbarung zwischen Praxisstelle, Praxisbüro und Praktikantin oder Praktikant, in der das Praktikum im einzelnen geregelt wird.
  3. Das Praxissemester wird durch Lehrveranstaltungen der Fachbereiche Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Umfang von zwei Semesterwochenstunden (SWS) vorbereitet, vier SWS begleitet und zwei SWS nachbereitet. Die berufspraktischen Lehrveranstaltungen werden mit acht Leistungspunkten abgeschlossen. Die erfolgreiche Teilnahme am Praxissemester wird durch eine Bescheinigung der Praxisstelle sowie durch einen als bestanden anerkannten schriftlichen Praxisbericht nachgewiesen und mit 22 Leistungspunkten abgeschlossen.
  4. Die weitere Ausgestaltung der Praxisanteile regelt die Praxisordnung.

 

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§ 15 Diplomarbeit und Kolloquium

  1. Wenn alle von der DPO geforderten Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann dem oder der Studierenden auf Antrag durch den Prüfungsausschuss das Thema der Diplomarbeit zugewiesen werden. Für die Themenstellung hat der oder die Studierende ein Vorschlagsrecht.
  2. Das Thema der Diplomarbeit ist aus dem Bereich der sozialen Arbeit zu wählen und soll dem oder der Studierenden ermöglichen zu zeigen, dass er oder sie in der Lage ist, sowohl fachliche Aspekte als auch fächerübergreifende Zusammenhänge unter wissenschaftlichen wie auch praxisrelevanten Gesichtspunkten selbständig zu bearbeiten.
  3. Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt höchstens drei, bei einem Thema mit empirischer Aufgabenstellung vier Monate. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung bis zu vier Wochen möglich.
  4. Die Diplomarbeit wird von einem oder einer Lehrenden nach Maßgabe von § 26 Abs. 2 DPO betreut.
  5. Das Kolloquium ergänzt die Diplomarbeit und wird selbständig bewertet. Es dient der Feststellung, ob der oder die Studierende in der Lage ist, die Ergebnisse der Diplomarbeit, ihre fachlichen Grundlagen, ihre fächerübergreifenden Zusammenhänge und ihre außerfachlichen Bezüge darzustellen und zu begründen und ihre Bedeutung für die Praxis zu qualifizieren.

 

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§ 16 Prüfungen und besondere Studienleistungen

  1. Alle Lehrveranstaltungen werden mit Prüfungen und Leistungspunkten abgeschlossen. Die für Prüfungen geltenden Regelungen sind in §§ 10 bis 22 DPO festgelegt.
  2. Die Anmeldung zu einer Prüfung erfolgt verbindlich spätestens in der dritten Woche nach Beginn der Lehrveranstaltung durch Eintragung in das Prüfungsverzeichnis, das von dem oder der Prüfenden für jede Lehrveranstaltung geführt wird. Ort und Zeit der Prüfung werden auf der Grundlage des Prüfungsverzeichnisses vom Prüfungsausschuss festgelegt und in das Prüfungsregister eingetragen.

 

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§ 17 Studienberatung

  1. Die allgemeine Studienberatung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 2 HG zu Fragen der Studieneignung, der Studienmöglichkeiten, der Studieninhalte, des Studienaufbaus und der Studienanforderungen erfolgt durch die zentrale Studienberatungsstelle der Fachhochschule Düsseldorf.
  2. Die studienbegleitende Fachberatung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 HG ist Aufgabe der Fachbereiche Sozialarbeit und Sozialpädagogik und unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung, der Studientechniken und der Schwerpunkte des gewählten Studiengangs. Sie erfolgt auf der Grundlage eines studiengangsbezogenen Veranstaltungskommentars gemäß § 9 EckVO-FH durch die Lehrenden in ihren Sprechstunden.

 

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§ 18 In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen und Veröffentlichung

  1. Diese Studienordnung tritt am 1.9.2001 in Kraft. Sie wird im Verkündungsblatt der Fachhochschule Düsseldorf veröffentlicht.
  2. Diese Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium ab Wintersemester 2001/2002 im Fachbereich Sozialarbeit oder Sozialpädagogik an der Fachhochschule Düsseldorf aufgenommen haben.
  3. Gleichzeitig tritt, bezogen auf die Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik der Fachbereiche Sozialarbeit und Sozialpädagogik der Fachhochschule Düsseldorf, die Studienordnung für die Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik vom 8. Mai 1985 außer Kraft.
  4. Auf Studierende, die vor In-Kraft-Treten dieser Studienordnung ihr Studium begonnen und am 31.08.2006 noch nicht abgeschlossen haben, findet diese Studienordnung Anwendung. Bereits erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen werden entsprechend § 5 anerkannt.

 

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Ausgefertigt aufgrund der Beschlüsse der Fachbereichsräte Sozialarbeit und Sozialpädagogik vom 10. und 11. April 2001 und der Feststellung der Rechtmäßigkeit durch das Rektorat der Fachhochschule Düsseldorf vom 18. September 2001.

 

Düsseldorf, den 20. September 2001 - Die Rektorin der Fachhochschule Düsseldorf Prof. Dr.-Ing. Sabine Staniek

 

Anlage1 zur Studienordnung

 

Studienverlaufsplan des Studienganges Sozialarbeit

Studienstruktur Grundstudium1)PraxissemesterHauptstudium2)
Studieninhalte 1*)2 3 4 5 6 78
 
Studienbereiche8              
 
Pflichtfächer:  
Methoden der Sozialarbeit     4   4 4    
Erziehungswissenschaft4           4  
Medienpädagogik (im Grundstudium)  4            
Politikwissenschaft    4   4      
Rechtswissenschaft  4     4 4    
Psychologie  4         4  
Soziologie4         4    
Verwaltung und Organisation (im Grundstudium)  4            
 
Wahlpflichtfächer
Sozialmedizin     4          
Sozialphilosophie     4       4  
Verwaltung und Organisation (im Hauptstudium)         4      
Medienpädagogik (im Hauptstudium)           4    
Heilpädagogik 
 
Veranstaltungen zum Praxissemester     24 2      
 
Schwerpunkt (nach Wahl)          4 4 4
 
Lehrveranstaltungen in Zusatzfächern3)2 2 2   2     2
 
 
insgesamt 122 SWS 18 18 20420 20 16 6

Der Studienverlaufsplan ist nicht verbindlich, sondern dient der Orientierung und muss nach Vorkenntnissen, dem jeweiligen Lehrangebot, fachlichem und beruflichem Schwerpunkt etc. individuell modifiziert werden.

*) Orientierungssemester

1) Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums finden als seminaristischer Unterricht statt.

2) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums finden als Übungen statt.

3) Die Lehrveranstaltungen in Zusatzfächern finden als Übungen statt.

 

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Anlage2 zur Studienordnung

 

Studienverlaufsplan des Studienganges Sozialpädagogik

StudienstrukturGrundstudium1) PraxissemesterHauptstudium2)
Studieninhalte1*)2 3 4 5 678
 
Studienbereiche8              
Pflichtfächer: 
Didaktik/Methodik     4  4 4    
Erziehungswissenschaft4         4 4  
Medienpädagogik (im Grundstudium)  4       44  
Politikwissenschaft     4  4      
Rechtswissenschaften  4         4 
Psychologie  4       4    
Soziologie 4       4      
Verwaltung und Organisation (im Grundstudium)   4            
 
Wahlpflichtfächer: 
Heilpädagogik (im Grundstudium)             4 4
Sozialmedizin     4          
Sozialphilosophie     4          
Verwaltung und Organisation (im Hauptstudium)         4      
 
Veranstaltungen zum Praxissemester     2 4 2      
 
Schwerpunkt (nach Wahl)           4 4 4
 
Lehrveranstaltungen in Zusatzfächern3) 2 2 2  2     2
 
 
insgesamt 130 SWS 1818 20 4 20 20 2010

Der Studienverlaufsplan ist nicht verbindlich, sondern dient der Orientierung und muss nach Vorkenntnissen, dem jeweiligen Lehrangebot, fachlichem und beruflichem Schwerpunkt etc. individuell modifiziert werden.

*) Orientierungssemester

1) Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums finden als seminaristischer Unterricht statt.

2) Die Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums finden als Übungen statt.

3) Die Lehrveranstaltungen in Zusatzfächern finden als Übungen statt.

 

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